Hinweis: Die in diesem Artikel behandelten Themen betreffen rechtliche Aspekte, zu denen wir allgemeine Informationen zusammengetragen haben. Es handelt sich um keine spezifische Rechtsberatung. Im Zweifelsfall raten wir dazu, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
Der Einspieler ertönt und du erkennst sofort: dein Lieblings-Podcast beginnt. Du hörst regelmäßig verschiedene Podcasts und bei einigen gefällt dir die Musik besser, bei anderen schlechter. Immer aber ist sie charakteristisch.
Für deinen eigenen Podcast wünschst du dir jetzt auch einen solchen Jingle. Aber welche Musik darfst du benutzen und wo musst du aufpassen?
Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die rechtlichen Aspekte bei der Verwendung von Musik in deinem Podcast und zeigt dir, wo du passende Musik für dich findest.
Musik- und Lizenzrecht: Dabei handelt es sich nicht um eigenständige Gesetze, sondern um die Anwendung von verschiedenen Rechtsgrundlagen, dazu zählen Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht sowie das allgemeine Vertragsrecht.
Urheberrecht bei Musik: Grundsätzlich sind Musikwerke urheberrechtlich schutzfähig, demnach dürfen sie nur mit Zustimmung des Rechtehalters für andere Zwecken verwendet werden. Das Urheberrecht besteht aus 3 Bestandteilen: dem Vertretungs-, Nutzungs- und Urheberpersönlichkeitsrecht
Musik für Podcasts nutzen: Es gibt drei Arten von Musik, die man ohne Probleme für den eigenen Podcast verwenden kann, dazu zählen kostenlose, freie Musik sowie GEMApflichtige bzw. GEMAfreie Musik
Kostenlose und lizenzfreie Musik wird u.a. auf Portalen wie Soundcloud, Jamendo oder Free Music Archive angeboten.
Die Grundlage für die Verwendung von Musik im öffentlichen Bereich bilden das Musik- und Lizenzrecht. Bei ihnen handelt es sich nicht um eigenständige Gesetze, sondern um eine Anwendung von verschiedenen Rechtsgrundlagen. Dazu zählen unter anderem das Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und allgemeines Vertragsrecht.
Grundsätzlich sind Musikwerke urheberrechtlich schutzfähig. Mit diesem Schutz wird gesichert, dass eine Verwertung des Werkes nur mit Zustimmung des Rechtehalters stattfindet.
Dabei muss das Musikwerk nicht auf einem Medium, wie einer CD oder als MP3, vorhanden sein. Auch schon die Aufführung eines Stückes kann als Musikwerk gelten und fällt dann ebenfalls unter das Urheberrecht.
Das Urheberrecht kann man in drei Bestandteile aufteilen:
Der Urheber hat die Verwertungsrechte an seinem Werk. Er bestimmt über die Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung seines Stückes. Jegliche Nutzung durch andere Personen müssen vom Urheber genehmigt werden. Das gilt für Verlage, Plattenfirmen, Radio- und Fernsehsender und sämtliche weitere Personen und Unternehmen, die das Stück in der Öffentlichkeit nutzen wollen.
Der Urheber ist also der Rechteinhaber, über Lizenzen kann er jedoch weiteren Parteien die Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Je nach Lizenz hat der Käufer die Möglichkeit, die Musik weiter zu verkaufen, auf Veranstaltungen zu spielen oder anderweitig zu nutzen.
Bei Lizenz-Verträgen sind insbesondere die Unterpunkte Nutzungsart, Umfang und Gebühr zu regeln.
Die Nutzungsart bestimmt bspw. in welchem Zusammenhang die Musik gespielt wird.
Der Umfang einer Lizenz regelt die zeitliche und räumliche Nutzung. So können zum Beispiel Lizenzen nur für den deutschsprachigen Raum und weitere Lizenzen für den amerikanischen Raum vergeben werden.
Die größten Diskussionen kommen häufig bei den Gebühren für eine Lizenz auf. Diese können als Einmal-, Stück-, Umsatz- oder weitere Gebühren angesetzt werden. Welche Art am Ende gewählt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht beschäftigt sich mit der Beziehung des Musikers und seinem Werk. Vor allem regelt dieser Bestandteil die erforderliche Namensnennung und den Schutz vor einer unerlaubten Verfremdung des Stückes.
Die gerade genannten Punkte gelten nicht nur für komplette Werke, sondern auch für Teilsequenzen. Du kannst also nicht einfach die ersten 20 Sekunden eines Stückes ausschneiden und als Intro nutzen. Bei der Prüfung, ob es sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handelt, achten Anwälte vor allem auf den Wiedererkennungswert der Sequenz.
Das deutsche Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers. Danach ist das Stück gemeinfrei und kann grundsätzlich von jedem genutzt werden. Trotzdem sind auch hier die Rechte der verwertenden Unternehmen zu berücksichtigen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Darfst du – wenn du die entsprechende Lizenz besitzt oder es sich um freie Musik handelt.
Mit dieser Antwort kannst du wahrscheinlich nicht viel anfangen, deshalb geht es noch ins Detail.
Es gibt drei Arten, wie du Musik in deinem Podcast oder Video nutzen kannst.
Du kannst im Internet viele, kostenlose Musikstücke finden, die du in deinem Podcast einsetzen kannst. Diese Werke werden als freie Musik bezeichnet und kommen aus verschiedenen Quellen, meistens Plattformen oder Datenbanken.
Trotzdem solltest du dich nicht darauf verlassen, dass ihre Nutzung wirklich kostenlos ist. Es gibt regelmäßig Fälle, in denen Anbieter die Stücke von Musikern ohne deren Wissen oder die entsprechende Lizenz angeboten haben. Am Ende kannst auch du dafür haftbar gemacht werden, solltest du diese Musik verwenden.
Am besten suchst du immer nach dem Urheber des Stückes und überzeugst dich von der Richtigkeit der Angaben.
Teilweise ist die freie Nutzung mit einer Namensnennung verbunden. Diese ist wie die Quellenangaben in Texten notwendig, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Da die Auswahl der Musikstücke so groß ist, wirst du einige Zeit in die Recherche nach dem passenden Titel investieren müssen. Ob du diese Zeit hast und dir nehmen willst, musst du selber entscheiden. Am Ende steht häufig eine Abwägung zwischen Zeit und Geld: Hast du das Geld für eine Lizenz oder nimmst du dir lieber die Zeit für die Suche nach kostenlosen Titeln?
Bei freien Stücken ist noch das „Schnittverbot“ zu beachten. Häufig wird Musik in Podcasts als Intro oder Outro verwendet und dazu ein Teil des Stückes herausgeschnitten. Das kann vor allem bei freien Stücken verboten sein, denn die Musiker möchten mit dem kostenlosen Verteilen Werbung für ihre Musik machen. Das funktioniert nicht, wenn immer nur Sequenzen ihrer Lieder auftauchen. Willst du nur einen Teil des Liedes nutzen, musst du im Zweifel das Einverständnis des Urhebers einholen.
Dasselbe solltest du tun, wenn du einen kontroversen Podcast mit bspw. politischen Themen hast. Das Persönlichkeitsrecht des Künstlers kann verletzt werden, wenn du seinen Song in einem von ihm ungewollten Zusammenhang spielst.
Bevor du jetzt zu deiner Gitarre greifst und die Stücke selber einspielst, denk daran: Auch für die Verwendung von Coverversionen musst du die entsprechenden Rechte besitzen.
Die Bearbeitung – und Veränderung – des Stückes ist nur mit Zustimmung des Künstlers erlaubt.
Die Urheber von Musikstücken können sich durch Verwertungsgesellschaften vertreten lassen. Eine solche Vertretung kann die vielen Abwicklungen vereinfachen und macht vor allem in der Zusammenarbeit mit Radio- oder Fernsehsendern Sinn.
Eine dieser Verwertungsgesellschaften ist die GEMA. Sie ist dir wahrscheinlich schon in der einen oder anderen Form begegnet. Im Alltag wird sie häufig als Schreckgespenst skizziert, das bei jeglicher musikalischen Nutzung Gebühren verlangt. Diese Einordnung ist allerdings übertrieben.
Auf der offiziellen Seite der GEMA heißt es:
„Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft weltweit die Ansprüche ihrer Mitglieder auf Vergütung, wenn deren urheberrechtlich geschützten Musikwerke genutzt werden.“
Die GEMA erhebt Gebühren für jedes ihrer Mitglieder, wenn deren Musik im öffentlichen Umfeld genutzt wird. Der Begriff öffentlich ist dabei sehr weit gefasst. Auf der Internetseite der GEMA findest du eine Aufzählung, die sämtliche GEMA-pflichtigen Nutzungen auflistet. Solltest du deinen Zweck dort nicht finden, befreit das nicht automatisch von der Gebührenzahlung. Bei größeren Anlässen solltest du im Zweifel immer bei der GEMA nachfragen.
Im Normalfall stellst du deinen Podcast über eine Internetseite für Dritte zum Download bereit. Das genügt, um das Kriterium einer öffentlichen Wiedergabe, bzw. eines öffentlichen Zugänglichmachens nach §19a Urheberrechtsgesetz zu erfüllen.
Wenn du in deinem Podcast Musik verwendest, die von einem Künstler stammt, der von der GEMA vertreten wird, musst du dafür Gebühren zahlen. Ob das von dir verwendete Stück bei der GEMA registriert ist, erfährst du schnell und einfach in deren Online-Service.
Die einfache Lizenz zur Verwendung von GEMA-Musik ist für alle Podcasts gedacht,
Du kannst jetzt selber entscheiden, ob diese Lizenz für deine Zwecke ausreicht. Viele Unternehmer nutzen ihren Podcast als Marketinginstrument und überschreiten die kritische Schwelle von 300 Euro Einnahmen damit nicht. Solltest du eine größere Nutzung als die oben beschriebenen Punkte planen, kannst du dich direkt an podcasting@gema.de wenden.
GEMApflichtige Musik hast du im vorherigen Abschnitt kennengelernt, jetzt geht es um GEMAfreie Musik.
Unter GEMA-freier Musik versteht man sämtliche Musikstücke, die (oder deren Künstler) nicht bei der GEMA gemeldet sind. Hier gilt es aufzupassen, denn im Streitfall wird angenommen, dass die GEMA die Verwertungsrechte geltend machen darf (§§ 48, 49 VGG). Im Zweifel musst du beweisen, dass das Stück nicht von der GEMA lizenziert werden darf.
GEMA frei heißt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Musik kostenlos oder lizenzfrei ist, was sie von der oben vorgestellten Freien Musik unterscheidet. Es bedeutet lediglich, dass du keine Rechnung von der GEMA bekommst.
Einige Künstler kümmern sich selber um die Verwertung ihrer Stücke. Du schließt dann mit ihnen direkt einen Lizenz-Vertrag ab, der regelt, wie du die Musik einbinden und verwenden darfst. Viele Künstler stellen ihre Stücke für die private Nutzung kostenlos zur Verfügung. Wenn du die Musik gewerblich nutzt, benötigst du fast immer eine Lizenz.
Einige kommerzielle Anbieter haben sich auf das Anbieten von GEMA freier Musik spezialisiert. Dabei geht es nicht um das Umgehen der GEMA, sondern um das Bündeln der Musikstücke, die nicht zur GEMA gehören. Das Verfahren läuft genauso ab, du hast nur einen anderen Vertragspartner. Viele dieser Anbieter liefern dir auch gleich eine Freistellung gegen die Ansprüche sämtlicher Verwertungsgesellschaften mit.
Bleibt also noch die Frage, wo du GEMA-freie Musik im Internet legal bekommst. Dafür gibt es verschiedene Anlaufstellen.
Dieses Portal ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt, der für dich relevante ist dig CC Mixter. Dort kannst du unter 800 kostenlosen Titeln für den nicht-kommerziellen Gebrauch wählen, wobei die meisten Titel elektronische Musik sind. Weitere 3.600 Titel kannst du kommerziell nutzen, wenn du die entsprechende Lizenz erwirbst.
Diese Seite macht ihrem Namen alle Ehre, denn dort gibt es hauptsächlich freie Musik. In 16 Genres sind die dort vorhandenen Titel unterteilt, von Blues bis Soul ist alles dabei. Wenn du dich inspirieren lassen willst, kannst du zudem oben den Reiter „Charts“ auswählen. Dort findest du wahlweise die beliebtesten Titel der letzten Woche, des letzten Monats oder aller Zeiten. Du kannst diese Funktion natürlich auch nutzen, um genau diese Stücke nicht zu wählen und so einen individuellen Klang in deinen Podcast zu bringen.
Bei Terrasound findest du 50 GEMA-freie Stücke, die du auf der Seite kostenlos downloaden und nicht-kommerziell nutzen kannst. Für die kommerzielle Verwendung hat Terrasound zusätzlich einen Musikkatalog, in dem du stöbern und anschließend deinen Wunschtitel online lizenzieren kannst.
Jamendo Licensing bietet dir GEMA-freie Musik zur kommerziellen Nutzung. Die Seite bietet hauptsächlich Stücke von unbekannten Künstlern an, was aber nicht schlecht ist. Der Katalog mit rund 200.000 Stücken ist gut geordnet und du kannst das Angebot nach Stimmung sortieren. Das ist vor allem bei der Suche nach Hintergrundmusik für Videos eine nette Funktion. Die Lizenz für die Verwendung auf YouTube kostet 4,99 Euro.
Als Podcaster kannst du Soundcloud gleich doppelt nutzen. Hier kannst du deinen Podcast hochladen und auch die Musik für selbigen beziehen. Über das Suchfeld suchst du nach „GEMA-freier Musik“ und findest so Künstler, die ihre Musik freigegeben haben. Die Musiker machen das häufig, um sich selber über die bekannte Plattform zu promoten. Für die Suche solltest du dir aber Zeit nehmen, denn die Qualität der Stücke ist sehr unterschiedlich, ebenso wie ihre Lizenzbedingungen. Diese unterscheiden sich von Künstler zu Künstler, da jeder Urheber sie selber festlegt.
Daneben nutzen viele Podcaster auch Tracks von AudioJungle für ihre Intro- und Outro-Musik. Selbst auf Youtube gibt es mittlerweile einige Kanäle, die sich auf lizenzfreie Musik spezialisiert haben, wie zum Beispiel die Audio Library und viele mehr.
Du siehst also: Auch außerhalb der großen GEMA kannst du über viele verschiedene Quellen an gute Musik für deinen Podcast oder dein Video kommen. Am einfachsten ist es, Musik für nicht-kommerzielle Projekte zu finden. Aber auch für kommerzielle Anliegen gibt es ein großes Angebot. Achte bei jedem Stück unbedingt auf die Nutzungsbedingungen, denn diese unterscheiden sich teilweise erheblich voneinander. Wenn du aufmerksam vorgehst, steht der musikalischen Untermalung deines Podcasts aber nichts mehr im Wege.
Grundsätzlich unterscheidet man in kostenlose, freie Musik, GEMApflichtige und GEMAfreie Musik. Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft das Urheberpersönlichkeitsrecht der Eigentümer. Wer Musik von einem GEMApflichtigen Künstler nutzen möchte, muss eine Gebühr zahlen. Kostenlose und lizenzfreie Musik findet man hingegen über Plattformen wie Soundcloud oder Free Music Archive.